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Was das wieder kostet?

Ohne Vergütung können und wollen wir nicht arbeiten.

Wir unterscheiden zwischen Beratung/Erstberatung, außergerichtliche Tätigkeit und gerichtliche Tätigkeit.
Je nach Bereich können unterschiedliche Gebühren anfallen.

Eine Erstberatung beträgt maximal 190,- bzw. 250.- Euro zzgl. Mwst.

Bei einer über die Erstberatung hinausgehenden Beratung ist meist eine Vergütungsvereinbarung angemessen. Diese richtet sich nach Umfang, Tätigkeit und Bedeutung der Angelegenheit. Sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gilt die angemessene Vergütung in Anlehnung an das RVG.

Sprechen Sie uns vor der Beauftragung an, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Wir sind immer auf eine faire, transparente und kostenbewusste Sachbearbeitung bedacht.

Wir arbeiten gerne für Sie - aus Freude am Erfolg.

 

Rechtsschutzversicherung - Anwalts Liebling?

Egal wo Sie versichert sind, Sie haben die freie Wahl.

Unabhängigkeit ist die Basis für unsere Interessenvertretung.

Darauf können Sie sich verlassen.

Wir versichern Ihnen, dass wir keinerlei Abkommen mit Versicherungen abgeschlossen haben.

Dies gilt für Rechtsschutzversicherungen und Kfz- Haftpflichtversicherungen in gleicher Weise.

Wir sind daher nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet.

Wir sind nur für Sie da.

 

Auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer können Sie unter anderem auch die Anwaltsgebühren einsehen.
Außerdem finden Sie dort die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sowie weiter interessante Informationen.

Um die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften einzusehen, müssen Sie die Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG" anwählen. 

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