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Arbeitsrecht

Was muss ich tun bei einer Kündigung?

Muss ich das Zeugnis so akzeptieren?

Wie wird mein Urlaubsentgelt berechnet?

Wann erhalte ich eine Abfindung?
Für alle Ihre Fragen aus dem Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schildern Sie uns kurz telefonisch Ihr Problem und vereinbaren Sie einen Termin.

Gerne beraten wir Sie und begleiten Sie bei Ihrem Anliegen.


Für Ihren Termin in Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bringen Sie bitte mit:

  • Arbeitsvertrag (falls vorhanden) 

  •  Kündigungsschreiben

  • die letzten drei Gehaltsbescheinigung (falls vorhanden)

  • bisheriger Schriftverkehr

  • Sonstiges: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich, Sozialplan, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Widerspruch des Betriebsrates etc.

 

Bei Kündigungen ist innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.

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Bitte teilen Sie daher bereits bei einer Terminvereinbarung mit, wann Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, damit Ihre Angelegenheit im Hinblick auf die kurze Frist vorzugsweise behandelt werden kann.

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