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Gut

KANZLEI
SCHENKENBERGER
GABRIELE
Was das wieder kostet?
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Aber ohne Vergütung kann niemand arbeiten.
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Je nach Auftrag fallen unterschiedliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Dabei wird unterschieden nach Erstberatung/Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit.
Eine Erstberatungsgebühr ist begrenzt auf maximal 190,- bzw. 250.- Euro zzgl. MwSt.
Bei einer über die Erstberatung hinausgehenden Beratung ist meist eine Vergütungsvereinbarung angemessen. Diese richtet sich nach Umfang, Tätigkeit und Bedeutung der Angelegenheit. Sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gilt die angemessene Vergütung in Anlehnung an das RVG.
Rechtsschutzversicherung - Anwalts Liebling?
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Egal wo Sie versichert sind, ich vertrete Ihre Interessen unabhängig von der Versicherungsgesellschaft.
Daher versichere ich Ihnen, dass ich keinerlei Abkommen mit Versicherungen, insbesondere Rechtsschutzversicherungen, abgeschlossen habe.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie mich beauftragen.
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Auf jeden Fall bin ich nur den Interessen meiner Mandanten gegenüber, verpflichtet.
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Sprechen Sie mich vor der Beauftragung an, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Eine faire, transparente und kostenbewusste Sachbearbeitung bedacht.
​Gern arbeite ich für Sie - aus Freude am Erfolg.
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